ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN - DECOCLIM – 2024

ARTICLE 1. - GEGENSTAND UND ANWENDUNGSBEREICH

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (die «AGB») der Gesellschaft DECOCLIM, SARL mit einem Kapital von 800.000 €, eingetragen im RCS von FREJUS unter der Nummer 790 646 988, mit Sitz in 21 BOULEVARD ANTOINE DE SAINT EXUPERY «la Nartelle», 83120 SAINTE-MAXIME, und seine Nebenniederlassung in 115 bis chemin des Valettes, 83490, LE MUY, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer FR73790646988 («DECOCLIM») gelten für jede Bestellung von Produkten (« Produkte») von gewerblichen Kunden (der «Kunde»).

ARTICLE 2. - VERTRAGLICH

2.1 Die Angebote von DECOCLIM gelten für einen Zeitraum von dreißig (30) Tagen ab Ausstellung.

2.2 Bei Bestellungen über die Website von DECOCLIM ist die Erstellung eines Geschäftskontos obligatorisch. Das Geschäftskonto wird von DECOCLIM nach Überprüfung validiert. Gemäß Artikel 1127-3 des Bürgerlichen Gesetzbuches vereinbaren die Vertragsparteien ausdrücklich, von den einschlägigen Bestimmungen des Gesetzbuches über den elektronischen Abschluss von Verträgen abzuweichen.

2.3 Mit jeder Auftragserteilung stimmt der Kunde uneingeschränkt den AGB zu, die Vorrang vor allen gegenteiligen Bestimmungen haben, die auf den Bestellformularen des Kunden und/oder den allgemeinen Einkaufsbedingungen erscheinen können, sofern nicht ausdrücklich von DECOCLIM und dem Kunden (den «Parteien») akzeptiert.

2.4 DECOCLIM behält sich das Recht vor, vor der Bestätigung und/oder Ausführung der Bestellung alle notwendigen finanziellen Garantien und/oder Informationen vom Kunden zu verlangen: Die Bestellung wird dann bis zur Mitteilung der angeforderten Elemente ausgesetzt.

2.5  Jede Bestellung unterliegt der ausdrücklichen und schriftlichen Annahme durch DECOCLIM, die überprüft, ob sie die Bestellung gemäß dem Antrag des Kunden ausführen kann, insbesondere in Bezug auf die vorrätigen Produkte. Andernfalls kann DECOCLIM ein Gegenangebot abgeben.

2.6 Der Vertrag wird nach der reinen und einfachen Bestätigung der Bestellung des Kunden durch DECOCLIM gebildet und besteht aus der Auftragsbestätigung und den AGB. Sobald der Vertrag zustande gekommen ist, wird der Verkauf endgültig, verbindlich und unveränderlich und kann nicht mehr storniert werden.

ARTICLE 3. - PREIS - ZAHLUNG

3.1 Die Preise werden gemäß den am Tag des Angebots geltenden Tarifen festgelegt. DECOCLIM behält sich das Recht vor, sie jederzeit zu ändern, vorbehaltlich der aktuellen Verträge und Angebote. Sie verstehen sich netto, ohne Steuern («HT») und in Euro. Sie enthalten nicht, sofern nicht anders angegeben, die Transportkosten sowie etwaige Gebühren, Steuern oder Abgaben jeglicher Art, die in jedem Angebot und jeder Auftragsbestätigung angegeben werden.

3.2 Die Preise werden gemäß den am Tag des Angebots gültigen Preisen festgelegt. DECOCLIM behält sich das Recht vor, sie jederzeit zu ändern, vorbehaltlich laufender Bestellungen und Angebote.

3.3 Sofern nicht ausdrücklich von DECOCLIM abweichende besondere Bedingungen akzeptiert werden, sind die Produkte bei der Bestellung per Kreditkarte, Paypal oder vollständig zu bezahlen. DECOCLIM gewährt bei Vorauszahlung keinen Skonto.

3.4 Bei Zahlungsverzug ist von Rechts wegen eine Verzugsstrafe in Höhe des DREIFACHEN (3) Fachen des gesetzlichen Zinssatzes zu zahlen, der zeitanteilig berechnet wird, sowie eine pauschale Entschädigung von VIERZIG (40) EUR an Beitreibungskosten; unbeschadet einer zusätzlichen Entschädigung auf Nachweis.

3.5 Die Nichterfüllung eines Fälligkeitstermins ohne vorherige Inverzugsetzung und unbeschadet anderer Rechte und Maßnahmen führt zu: (i)Aussetzung aller laufenden Verträge und /oder (ii)den Verfall der Laufzeit und die sofortige Fälligkeit aller ausstehenden Rechnungen und (iii), wenn keine Zahlung erfolgt, nach einer Mahnung, die ausstehende Fälligkeit innerhalb von dreißig (30) Tagen zu begleichen, die Beendigung der Vertragsbeziehung mit DECOCLIM, nach Benachrichtigung des Kunden durch DECOCLIM.

3.6 Bei Zahlungsverzug von mehr als ACHT (8) Tagen, Zahlungsverzug und/oder finanziellen Schwierigkeiten des Kunden DECOCLIM behält sich das Recht vor, die Barzahlung der Bestellung am Tag der Auftragsbestätigung zu verlangen, wenn dem Kunden besondere Bedingungen gewährt wurden.

3.7 In keinem Fall dürfen Zahlungen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von DECOCLIM ausgesetzt oder entschädigt werden. Jede Teilzahlung wird zunächst auf den nicht bevorrechtigten Teil der Forderung und dann auf die Beträge angerechnet, deren Fälligkeit älter ist.

3.8 Die Preise können von Rechts wegen, in der Zeit zwischen dem von DECOCLIM erstellten Angebot (oder, in Ermangelung dessen, der Auftragsbestätigung) und der Lieferung, jederzeit und ohne Formalitäten im Falle einer Kostenerhöhung von mehr als ZEHN PROZENT (10 %) (insbesondere der Rohstoff-, Beschaffungs- und/oder Transportkosten).

ARTICLE 4. - LIEFERUNG

4.1 Die Produkte reisen auf Risiko des Kunden. Es obliegt in jedem Fall dem Kunden, die entsprechenden Versicherungen abzuschließen und im Falle von Schäden, alle notwendigen Feststellungen zu treffen und seine Vorbehalte per AR-Einschreiben an den Spediteur innerhalb von 3 Werktagen nach Erhalt der Ware mitzuteilen. Eine Kopie der Feststellungen und Vorbehalte ist an DECOCLIM so bald wie möglich weiterzuleiten.
Andernfalls gilt die Lieferung der Produkte als gemäß der Bestellung (Lieferung, Menge und Qualität der Produkte gemäß der Bestellung) erfolgt.

4.2 Im Falle der Verhinderung oder des Widerspruchs gegen die vertragsgemäße Lieferung der Produkte geht die Gefahr des Verlusts und der Beschädigung der Produkte auf den Kunden über, sobald DECOCLIM die Fähigkeit zur Lieferung mitgeteilt hat. Unbeschadet sonstiger Reparaturansprüche werden die Lagerkosten dem Kunden von Rechts wegen in Rechnung gestellt und die Produkte werden zum vertraglich vereinbarten Fälligkeitstermin in Rechnung gestellt.

4.3 Sofern in der Auftragsbestätigung nichts anderes angegeben ist, werden die Produkte innerhalb einer Frist zwischen fünf (5) und zehn (10) Werktagen ab der Auftragsbestätigung geliefert, vorbehaltlich der Pflichterfüllung durch den Kunden.

4.4 Die Lieferzeiten dienen nur zu Informationszwecken und können je nach Produktions- und Lieferbeschränkungen variieren.

4.5 Logistische Sanktionen und/oder Lieferverzug, Vorauslieferung, Servicerate, Bruchrate oder andere Strafen sind ausdrücklich ausgeschlossen und können vom Kunden unter keinen Umständen von DECOCLIM verlangt werden, weder kompensiert und/oder belastet und/oder automatisch auf den Verkaufspreis der Produkte erhoben werden. Im Falle eines Schadens, der vom Kunden aufgrund einer Nichtlieferung der Produkte nachgewiesen wird, treffen sich die Parteien, um im Einzelfall und im gegenseitigen Einvernehmen die zu ergreifenden Maßnahmen zu vereinbaren.

4.6 Der Kunde kann die Teillieferung der Produkte nicht ohne triftigen Grund verweigern.

ARTICLE 5. - EIGENTUMSVORBEHALT

5.1 DIE GELIEFERTE WARE BLEIBT BIS ZUR VOLLSTÄNDIGEN BEZAHLUNG ALLER OFFENEN FORDERUNGEN DES VERKÄUFERS GEGEN DEN KÄUFER IM EIGENTUM DES VERKÄUFERS. WENN DER KUNDE IN ZAHLUNGSVERZUG KOMMT, IST DER VERKÄUFER BERECHTIGT, VOM VERTRAG ZURÜCKZUTRETEN UND DIE WARE ZURÜCKZUNEHMEN. PFÄNDUNGEN ODER VOLLSTRECKUNGEN MÜSSEN UNVERZÜGLICH DECOCLIM MITGETEILT WERDEN.

5.2 Der Kunde kann die Produkte im Rahmen des normalen Betriebs seiner Niederlassung weiterverkaufen. Hier gilt, Abtretung der Forderung an DECOCLIM mit dem Vorteil aus der Weiterveräußerung an den Drittkäufer. Die Produkte, die sich im Besitz des Kunden befinden, gelten als noch nicht bezahlte Produkte; DECOCLIM kann sie jederzeit als Zahlung und Entschädigung für ausstehende Rechnungen zurücknehmen. Der Kunde wird DECOCLIM über alle Eingriffe oder Ansprüche Dritter informieren, die seine Rechte an den Produkten verletzen könnten, damit DECOCLIM dem widersprechen und alle Sicherungsmaßnahmen zur Wahrung seiner Rechte ergreifen kann.

ARTICLE 6. - WEITERVERKAUF DER PRODUKTE

Der Kunde erkennt bei Kauf, dass die Produkte hohe Qualitätskriterien entsprechen, um sicherzustellen, dass sie die besten Produktions- und Vermarktungsstandards erfüllen, dank der technischen und kommerziellen Bemühungen von DECOCLIM, seinen Lieferanten und Distributoren. Um der Marke DECOCLIM gerecht zu werden möchte DECOCLIM als Hersteller folgende Maßnahmen durchsetzen:

  • Erhaltung der Qualität der Produkte und ihres Markenimages, insbesondere durch eine angemessene Präsentation, die ihren Ruf nicht beeinträchtigt und alle Informationen bereitstellt, die für ihre ordnungsgemäße Verwendung erforderlich sind,
  • Abschreckung gegen den Verkauf von gefälschten Produkten und Parasitismus,
  • Gewährleistung eines hohen Niveaus an Vertriebs- und After-Sales-Service, der den höchsten Qualitätsstandards entspricht, insbesondere durch den Einsatz von geschultem und kompetentem Personal, das mit den Kunden in Kontakt steht und deren Anfragen beantwortet,
  • Gewährleistung einer direkten Beziehung zwischen Verkäufern und Kunden, insbesondere um die ordnungsgemäße Verwendung der Produkte zu gewährleisten.
Daher erfordert die spezifische Vermarktungsmethode der Produkte die Einschaltung von Wiederverkäufern mit technischen Fähigkeiten und Qualitätsstandards, um qualifizierte Dienstleistungen einschließlich Kundenberatung und Produktpräsentation zu erbringen.

Der Kunde kann die Produkte an Dritte weiterverkaufen: Er verpflichtet sich in diesem Zusammenhang, alle Anstrengungen zu unternehmen, um die Qualität der Produkte, ihrer Verkaufsbedingungen und der damit verbundenen Dienstleistungen sowie das Image aufrecht zu halten.

Dementsprechend ist es dem Kunden untersagt, die Produkte (mit Ausnahme von DECOCLIM-Ersatzteilen) auf einem "Marketplace" weiterzuverkaufen (definiert als Online-Marktplatz, der Händler und potenzielle Kunden miteinander verbindet, um den Abschluss von Kaufverträgen zu erleichtern, Online-Vermittlungsplattform eines Drittanbieters) und direkt und/oder indirekt, in eigenem Namen oder durch eine Person im gesamten Gebiet der Europäischen Union.

Der Kunde verpflichtet sich, dieses Verbot des Weiterverkaufs der Produkte auf Marktplätzen gegenüber seinen eigenen Kunden durchzusetzen und DECOCLIM gegen den Weiterverkauf der Produkte auf Marktplätzen durch seine eigenen Kunden zu garantieren. In diesem Zusammenhang verpflichtet sich der Kunde, gegebenenfalls mit DECOCLIM zusammenzuarbeiten, um solche Verkäufe auf Marketplaces zu stoppen, wenn DECOCLIM Drittanbieter identifiziert, die die Produkte über Marketplaces verkaufen.

Die Nichteinhaltung dieses Verbots wird bestraft durch (i) die Aussetzung oder die Beendigung der Vertragsbeziehungen mit dem Kunden von Rechts wegen durch DECOCLIM. DREISSIG (30) Tage nach Mahnung, die erfolglos geblieben ist, kann DECOCLIM (ii) die Zahlung einer Entschädigung in Höhe von FÜNFZIGTAUSEND EUR (50.000,00 €) vom Kunden verlangen.

Der Weiterverkauf der Produkte auf einem Marktplatz ist jedoch gestattet, vorausgesetzt, dass dieser Marktplatz über technische Fähigkeiten und Qualitätsstandards verfügt, um qualifizierte Dienstleistungen, einschließlich Kundenberatung, und eine Produktpräsentation im Einklang mit ihrem Markenimage zu erbringen, insbesondere unter Beachtung folgender zwingender Kriterien:
  • Der Marktplatz muss primär oder nebenbei auf die Vermarktung von Klimakomfortprodukten (Heizung/Klimaanlage) spezialisiert sein;
  • Der Marktplatz muss über speziell geschultes und technisch kompetentes Personal verfügen, das den Kunden einen qualifizierten kaufmännischen und technischen Service für die Produkte bietet, einschließlich Beratung (technische Informationen über die Produkte, Unterstützung bei der Auswahl, spezifische Anfragen).
Es wird darauf hingewiesen, dass der Kunde in jedem Fall frei ist, die Produkte auf andere Weise, online und offline, ohne Einschränkungen, insbesondere über seine eigene Website oder durch Drittanbieter (ohne Marktplatz) weiterzuverkaufen unter Einhaltung der oben aufgeführten Qualitätskriterien.

ARTICLE 7. - GARANTIE

7.1 DECOCLIM garantiert dem Kunden die Konformität der Produkte mit dem Vertrag gemäß den geltenden Gesetzen und Vorschriften, insbesondere gegen versteckte Mängel, die die Produkte betreffen.

7.2 Der Kunde muss spätestens FÜNF (5) Tage nach Auftreten des Mangels schriftlich die Richtigkeit der behaupteten Mängel begründen und die Bestellnummer angeben jede Überprüfung oder Analyse, die auf eigene Kosten und unmittelbar nach Erhalt der Produkte durchgeführt werden muss.

7.3 Die vorherige schriftliche Zustimmung von DECOCLIM ist für jede Rücksendung des Produkts erforderlich. Andernfalls wird jedes Produkt, das ohne diese Zustimmung zurückgegeben wird, dem Kunden auf eigene Kosten und Gefahr zur Verfügung gestellt und führt nicht zur Gutschrift. Der Kunde trägt die Kosten und das Risiko des Transports und/oder der Lagerung der Produkte. Sollte DECOCLIM einen Mangel oder eine Nichtkonformität der gelieferten Produkte feststellen, kann der Kunde den Ersatz der Produkte, ihre Reparatur, eine dem Mangel angemessene Preisminderung oder die Rückerstattung der Produkte erhalten.

7.4 Eine Reklamation kann nicht für geringfügige Abweichungen von den Spezifikationen der Bestellung geltend gemacht werden. DECOCLIM haftet nicht für Schäden, die (i)auf unsachgemäße Lagerung , Verwendung und/oder Transport der Produkte durch den Kunden, (ii) auf Änderungen der Produkte durch den Kunden oder (iii) auf normalen Verschleiß der Produkte zurückzuführen sind. Der Kunde ist allein verantwortlich für die Auswahl der Produkte, die vorherige Überprüfung der Kompatibilität der bestellten Produkte für den vorgesehenen Zweck und die Einhaltung der spezifischen Normen, die für ihre Verwendung erforderlich sind.

7.5 Der Kunde ist allein verantwortlich für die Auswahl der Produkte, die vorherige Überprüfung (i) der Kompatibilität der bestellten Produkte für den Zweck, für den sie bestimmt sind, und (ii) für die Einhaltung der spezifischen Normen, die für ihre Verwendung erforderlich sind. Er muss DECOCLIM alle Informationen zukommen lassen, die für die Konformität der Produkte für den spezifischen Zweck erforderlich sind, für den sie bestimmt sind. Infolgedessen kann DECOCLIM in keinem Fall haftbar gemacht werden, wenn das Produkt nicht vom Kunden bestimmungsgemäß verwendet wurde und/oder wenn das gekaufte Produkt nicht den Standards entspricht, die für seine Verwendung erforderlich sind und die DECOCLIM vor der Bestellung nicht mitgeteilt wurden. Ebenso für Defekte, die durch den Kunden verursacht worden sind.

7.6.1 Unbeschadet zwingender gesetzlicher oder behördlicher Bestimmungen darf die Höhe der von DECOCLIM aus dem Vertrag geschuldeten Entschädigungen oder Schadensersatzansprüche den Preis der betreffenden Produkte nicht übersteigen.

7.6.2 Alle Haftung für Folgeschäden, Gewinnverluste, Umsatzverluste, Chancenverluste oder Imageschäden ist ausdrücklich ausgeschlossen.

ARTICLE 8. - HÖHERE GEWALT

Der Vertrag kann von Rechts wegen automatisch gekündigt werden, wenn ein Fall höherer Gewalt im Sinne von Artikel 1218 des Bürgerlichen Gesetzbuches eintritt, insbesondere ein Feuer, ein Aufstand, eine Überschwemmung, eine Epidemie, ein Anschlag, eine Beschädigung von Material, einen Krieg, einen (vollständigen oder teilweisen) Streik in den Fabriken oder bei den Lieferanten, Subunternehmern und Spediteuren von DECOCLIM durch Zusendung eines Einschreibens mit Empfangsbestätigung durch eine der Parteien so schnell wie möglich, ohne beiderseitige Entschädigung, wenn das Ereignis höherer Gewalt über einen Zeitraum von neunzig (90) Tagen hinaus andauert, in dem die Ausführung der Aufträge ausgesetzt ist.

ARTICLE 9. - GEISTIGES EIGENTUM - KOMMERZIELLE REFERENZ

9.1 DECOCLIM ist und bleibt alleiniger Inhaber seines geistigen Eigentums. Sofern von DECOCLIM nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, überträgt der Verkauf der Produkte dem Kunden keine Rechte an den geistigen Eigentumsrechten von DECOCLIM. DECOCLIM bleibt Inhaber vom Inhalt der Website «decoclim.fr» (Bilder und Illustrationen), Marke, Logo, Produkte und den mit der Website verbundenen Domainnamen.

9.2 Der Kunde ist berechtigt, die Abbildungen und Fotos der Produkte in den Verkaufsunterlagen und auf seiner Website zu verwenden, um den Wiederverkauf zu fördern. Dieses Recht ist persönlich und beschränkt sich auf die Verkaufsförderung der Produkte. Der Kunde verpflichtet sich, DECOCLIM bei der Verwendung von Abbildungen und Fotos der Produkte im Bildnachweis einzutragen. Dem Kunde ist untersagt, jegliche Verletzung oder Verunglimpfung von DECOCLIM, der Produkte und/oder des geistigen Eigentums von DECOCLIM auszuüben.

9.3 Jede Vertragspartei ist befugt, den Namen der anderen Vertragspartei sowie alle damit verbundenen Unterscheidungszeichen für Zwecke der Handelsreferenz und für jede Art von Material (Werbung, Handel, Verwaltung) und auf ihrer Website zu verwenden.

ARTICLE 10. – VERTRAULICHKEIT - DATENSCHUTZ

10.1 Jede Vertragspartei verpflichtet sich ausdrücklich, während der Laufzeit des Vertrags und ZWEI (2) Jahre nach seiner Beendigung aus irgendeinem Grund die Vertraulichkeit aller von der anderen Vertragspartei erhaltenen Dokumente und Informationen zu gewährleisten unabhängig von Form und Art und unabhängig vom Kommunikationsformat (mündlich oder schriftlich) (die «Vertraulichen Informationen») nach den besten geltenden professionellen Standards zu bewahren. Folgerichtig ist jede Weitergabe an Dritte ohne Zustimmung der anderen Vertragspartei untersagt.

Bei Beendigung des Vertrags gibt jede Partei der anderen Partei die sie betreffenden vertraulichen Informationen zurück und vernichtet die in ihrem Besitz befindlichen Kopien.

Es wird ausdrücklich vereinbart, dass die Identität und Kontaktdaten der Lieferanten und Subunternehmer von DECOCLIM Geschäftsgeheimnisse sind, die als solche vertraulich bleiben und dem Kunden in keinem Fall mitgeteilt werden können.

Im Falle eines von DECOCLIM akzeptierten Audits seiner Lieferanten und Subunternehmer kann nur ein unabhängiger Dritter, der die Vertraulichkeit ihrer Identität und Kontaktdaten gewährleistet, auf Kosten des Kunden ein solches Audit durchführen.

Die dem Kunden übermittelten Muster und/oder Prototypen unterliegen strengster Vertraulichkeit und dürfen daher ohne vorherige schriftliche Zustimmung von DECOCLIM nicht an Dritte weitergegeben werden.

10.2 Jede Vertragspartei verpflichtet sich, die geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften zum Schutz personenbezogener Daten der anderen Vertragspartei (einschließlich der betroffenen natürlichen Personen der anderen Vertragspartei) einzuhalten. In diesem Zusammenhang weist jede Partei darauf hin, dass der Zweck der Verarbeitung die Erfüllung des Vertrags für die Dauer der Garantie und der Verjährungsfristen ist. Jede Vertragspartei verpflichtet sich, Maßnahmen zu ergreifen, um die Vertraulichkeit, Integrität und Sicherheit der auf diese Weise erhobenen Daten zu gewährleisten, die in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden, die nicht dieselben Garantien bieten. Jede Vertragspartei erinnert daran, dass die andere Vertragspartei (einschließlich der betroffenen natürlichen Personen der anderen Vertragspartei) das Recht auf Zugang, Berichtigung und Portabilität und Löschung seiner personenbezogenen Daten, die Minimierung der Verarbeitung und des Widerspruchs aus legitimen Gründen der Verarbeitung hat, sowie das Recht, Post-mortem-Richtlinien festzulegen, die für DECOCLIM unter der angegebenen Adresse ausgeübt werden können sowie das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzbehörde (in Frankreich, CNIL) einzureichen.

ARTICLE 11. – ERWEITERTE VERANTWORTUNG DES ERZEUGERS («REP»)

Die eindeutige Kennung bescheinigt die Eintragung in das Hersteller-Register für Heimwerker und Gartenartikel gemäß den Artikeln L. 541-10 ff. des Umweltgesetzbuches. Es wurde von der ADEME an DECOCLIM vergeben und bescheinigt seine Konformität mit seiner Verpflichtung zur Eintragung in das Register der Hersteller dieser Branche und die Erstellung seiner Markteinführungserklärungen bei der ECOMAISON-Organisation.

Die eindeutige Kennung von DECOCLIM ist: IDU DECOCLIM FR360231_14QTZP.

ARTICLE 12. – GERICHTSSTAND UND ANWENDBARES RECHT

12.1 DER VERTRAG WIRD AM SITZ VON DECOCLIM AUSGEFÜHRT.

12.2 DIE AGB UND DER VERTRAG UNTERLIEGEN DEM FRANZÖSISCHEM RECHT, UNTER AUSSCHLUSS VON GESETZESKONFLIKTEN, DIE DIE ANWENDUNG EINES ANDEREN RECHTS IMPLIZIEREN. DAS ÜBEREINKOMMEN DER VEREINTEN NATIONEN VOM 11. APRIL 1980 (WIENER ÜBEREINKOMMEN) IST NICHT ANWENDBAR.

12.3a MANGELS GÜTLICHER EINIGUNG INNERHALB VON dreißig (30) TAGEN NACH IHREM ENTSTEHEN UNTERLIEGT JEDE ABWEICHUNG VOM VERTRAG ZWISCHEN DEN PARTEIEN DER AUSSCHLIESSLICHEN ZUSTÄNDIGKEIT DER ZUSTÄNDIGEN GERICHTE IM ZUSTÄNDIGKEITSBEREICH DES SITZES VON DECOCLIM, SOFERN DAS GESETZ DIES ZULÄSST.